vAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Brautkleider wie neu
Second-Hand Brautmode
Inh.: Maria Weise
Wasserschlossweg 6 b
09123 Chemnitz
1. Termine zur Anprobe
Termine zur Anprobe sollen nach Möglichkeit vorab per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch vereinbart werden.
Die Termine werden kostenfrei angeboten, sollten aber rechtzeitig abgesagt werden, wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Andernfalls kann eine Gebühr von 30 Euro fällig werden.
2. Bezahlung
Die Zahlung ist vor Ort sowohl in Bar, per Paypal oder Karte möglich.
3. Rücknahme eines gebrauchten Artikels
Brautkleider wie neu verkauft Gebrauchtware und evtl. nicht getragene Gebrauchtware aus zweiter Hand. Das Kleid kann anprobiert und ausgiebig begutachtet werden. Kommt ein Kauf zustande, geht es in den Besitz des Käufers/der Käuferin über. Gleiches gilt für die Accessoires. Eine Rücknahme der verkauften Ware ist ausdrücklich ausgeschlossen, da Brautkleider wie neu Kommissionskleider führt und nach dem Kauf der Kommittentin der vereinbarte Betrag direkt ausbezahlt wird. Der Kauf ist somit verbindlich.
4. Gewährleistung
Da es sich um Kommissionsware handelt und Brautkleider wie neu lediglich als Vermittler auftritt, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer/die Käuferin die Ware wie gesehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit des Kleides o.ä. wurde schriftlich verankert. Gebrauchsspuren sind kein Reklamationsgrund, da die Brautkleider und Accessoires ausdrücklich als gebraucht angeboten werden. Eine spätere Sachmängelhaftung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Änderungen
Es werden von Brautkleider wie neu keine Änderungen und/oder Anpassungen an den Kleidern vorgenommen. Eine externe Schneiderin kann vermittelt werden. Eine Haftung für deren Arbeit wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Da die Brautkleider meistens schon einmal angepasst wurden, kann eine weitere Anpassung nicht garantiert werden.
6. Rechtsgültigkeit
Brautkleider wie neu behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig.
Chemnitz, 28. 11. 2024
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